Zum 1. Juli 2026 wird in Bayern der sogenannte Wassercent (= Wasserentnahmeentgelt) erhoben.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz weist darauf hin, dass diese Abgabe von den Grundwasserentnehmern zu entrichten ist.
Grundwasserentnehmer
Grundwasserentnehmer sind Personen, Betriebe oder Einrichtungen, die das Recht zur Entnahme von Grundwasser aus eigenen Brunnen haben. Sie müssen der Kreisverwaltungsbehörde die Höhe ihrer entnommenen Wasserentnahme melden und sind verpflichtet, das Wasserentnahmeentgelt direkt zu entrichten.
Hinweis für Grundwasserentnehmer
Der erste Erhebungszeitraum für die mengenmäßige Erfassung läuft vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026. Die ersten Zahlungen erfolgen im Jahr 2027. Das Entgelt beträgt 10 Cent pro entnommenem Kubikmeter Grundwasser, wobei 2% der entnommenen Wassermenge als Verlustmenge und jährlich 5.000 m³ als Freimenge in Anrechnung gebracht wird. Für das Jahr 2026 gilt wegen des halben Erhebungsjahres eine Freimenge von 2.500 m³.
Das Umweltministerium empfiehlt allen betroffenen Wasserentnehmern, vorhandene Zählerstände zum 1. Juli 2026 und zum 31. Dezember 2026 zu dokumentieren. Das können zum Beispiel Wasseruhren oder Stromzähler von Pumpen sein. Die Dokumentation kann später helfen, die tatsächlich entnommene Wassermenge nachzuweisen.
Potenziell betroffene Wasserentnehmer sollen im Herbst 2026 weitere Informationen von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erhalten.
Trinkwasserverbraucher - Kunden der öffentlichen Wasserversorger
Trinkwasserverbraucher, die ihr Wasser über die öffentliche Wasserversorgung (Gemeinde Brannenburg oder Wasserbeschaffungsverband Degerndorf) beziehen, müssen selbst nichts melden. Ihr Wasserentnahmeentgelt wird von ihrem Wasserversorger ermittelt und über die Wasserabrechnung auf ihren Verbrauch umgelegt.
Trinkwasserversorgung durch die Gemeinde Brannenburg
Die Gemeinde Brannenburg darf aufgrund gesetzlicher Vorschriften den Wasserpreis nur alle vier Jahre neu kalkulieren. Die letzte Gebührenanpassung erfolgte 2026. Eine Kostenumlage des Wasserentnahmeentgeltes auf Sie als Endverbraucher wird daher erst zum 01.01.2030 erfolgen. Achtung: der Begriff „Wassercent“ ist hier irreführend! Diese zusätzlichen, von der Gemeinde zu entrichtenden Kosten fließen zwar in die Gebührenbedarfsberechnung ein, allerdings spielen hier auch alle weiteren Kosten der Wasserversorgung eine Rolle. Eine Preisanpassung ab 2030 wird sich somit nicht genau auf 10 Cent je Kubikmeter belaufen.
Trinkwasserversorgung durch den Wasserbeschaffungsverband Degerndorf
Der Wasserbeschaffungsverband Degerndorf, als Wasserentnehmer berechnet den Wassercent auf der Basis der Gesamtwasserentnahme sowie der gesetzlich vorgegebenen Parameter des Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und legt diesen bei der Jahresabrechnung der vom Kunden bezogenen Trinkwassermenge als Wasserentnahmeentgelt um.
Grundsätzlich gelten beim Wasserbeschaffungsverband anders als bei kommunalen Wasserversorgern andere Kalkulationsvorschriften. Der WBV kann Preisanpassungen jährlich durchführen und den Wassercent somit direkt auf seine Kunden umlegen.
Die diesjährige Mitgliederversammlung des Wasserbeschaffungsverbands Degerndorf stand im Zeichen von Rückblick und Zukunftsplanung. Neben dem Tätigkeits- und Rechenschaftsbericht für das Jahr 2024, der insbesondere die Schäden durch das Starkregenereignis vom 3. Juni 2024 thematisierte, informierte der 1. Vorstand Rüdiger Langanke die Mitglieder über organisatorische Veränderungen im Verband.
Wassermeister Martin Antretter gab in seinem Bericht umfassende Einblicke in die durchgeführten Bau- und Sanierungsmaßnahmen am Leitungsnetz. Besondere Aufmerksamkeit galt dabei der Querung der Trinkwasserhauptleitung in der Grießenbachstraße unter der Bahnlinie Rosenheim – Kufstein sowie der Sanierung von Hausanschlüssen und der Behebung von Rohrbrüchen im Versorgungsnetz. Dank schneller Reaktionen bei Rohrbrüchen und einer kontinuierlichen Netzüberwachung mithilfe von Leckortungssonden konnte der Wasserverlust im Netz des WBV auf unter drei Prozent der geförderten Wassermenge gesenkt werden – ein herausragender Wert im Vergleich zum bundesweiten Durchschnitt von fünf bis zehn Prozent.
„Nur ein kontinuierlich gewartetes Trinkwassernetz und konsequente Investitionen in Sanierungsmaßnahmen können die Versorgungssicherheit unserer Mitglieder gewährleisten“, betonte Martin Antretter.
Ein zentraler Punkt für die zukünftige Versorgungssicherheit, insbesondere für die Großwasserkunden des WBV – die Gemeinden Brannenburg, Raubling und Flintsbach – ist die regelmäßige Überprüfung und Wartung der Anlagen zur Trinkwassergewinnung. Dazu gehören unter anderem die Brunnen, Quellen und deren Schutzgebiete, die fortlaufend an aktuelle Standards angepasst werden müssen. In naher Zukunft steht daher die Sanierung einer Quelle im Förchenbachtal an, für die Investitionen in Höhe von rund 300.000 Euro vorgesehen sind. Auch mittelfristige Maßnahmen zur Sicherstellung der Trinkwassergewinnung und -verteilung stellen eine erhebliche Herausforderung dar. Angesichts dieser Entwicklungen wird eine Erhöhung des Trinkwasserpreises in absehbarer Zeit unvermeidlich sein.
Die Prüfung der Jahresrechnung 2024 ergab, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen. Zudem wurde bestätigt, dass die tatsächliche Geschäftsführung sowie die Mittelverwendung satzungsgemäß erfolgten. Die Verbandsversammlung sprach dem Gesamtvorstand daraufhin einstimmig die Entlastung aus. Auch der Haushaltsplan für das Jahr 2025 wurde nach eingehender Vorstellung ohne Gegenstimmen von der Versammlung angenommen.
Mit diesen richtungsweisenden Beschlüssen und Investitionen sieht sich der Wasserbeschaffungsverband Degerndorf gut aufgestellt, um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern und eine nachhaltige, sichere Wasserversorgung für seine Mitglieder zu gewährleisten.
Wasserbeschaffungsverband Degerndorf/Inn
Biberstraße 40 - 83098 Brannenburg
Telefon +49 8034 7479
[email protected]
Vorstand: Rüdiger Langanke
Telefon 0160 7891695
Verwaltung:
Montag - Mittwoch - Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr - Telefon 08034 7479
Wassermeister: Martin Antretter
Montag bis Freitag 7.30 bis 16.00 Uhr
Telefon 0173 9595780
Bereitschaftsdienst bei Notfällen:
24 Stunden-Service, auch an Sonn-u. Feiertagen
Telefon 0173 8919909
